Wohnriester ... Eigenheimrentengesetz für Immobilienerwerb.


Die Eigenheimrente ist eine Ausweitung der Förderung der Riester-Rente auf selbstgenutzes Wohneigentum. Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern. Diese Immobilie muss der Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten sein, im Inland liegen und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden.

A. Verwendung zur Kreditaufnahme

Bei einem Baukredit (z.B. Hypothek) kann die staatliche Riester-Förderung zur Tilgung verwendet werden. Die Verwendung für Zinszahlungen ist allerdings nicht möglich.

Wenn Sie ihre Riestersparbeiträge komplett für die Tilgung eines Baudarlehens verwenden, entsteht logischerweise kein Anspruch auf eine Riesterente, weil das Kapital bei Rentenbeginn bereits verbraucht ist.
Da eine Riesterrente aber generell versteuert wird und der Gesetzgeber auf diese Steuer nicht verzichten will, wird während des Förderzeitraums mit einem fiktiven Wohnförderkonto gerechnet, in das Ihr zur Tilgung genutzter Sparbetrag scheinbar einfließt.

Beispiel: Eintrittalter 30 Jahre, 40000 Euro Jahreseinkommen, maximale Förderung bei 1600 Euro Sparbetrag.
Bei Renteneintritt mit 67 Jahren hat sich ein steuerpflichtiges Riesterkapital von 87389 Euro aufgebaut. (133,33 Euro pro Monat mit 2% verzinst über 37 Jahre!)

Das Wohnförderkonto muss versteuert werden, aber der Sparer kann selbst entscheiden, ob er gleich zu Beginn der Verrentung mit 30% Nachlaß die gesamte Steuerschuld begleichen will oder diese Steuerschuld über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (abhängig vom Verrentungsjahr) abtragen will. Die Steuerschuld muss mit dem 85. Lebensjahr beglichen sein!
Mit den o.g. Beispielzahlen und 18 Jahren ergibt sich eine Riesterrente (die Sie nicht erhalten) von 405 Euro im Monat, die zur normalen Rente addiert wird und die Steuerschuld vergrößert.


B. Verwendung zur Entschuldung

Nach Eintritt in den Ruhestand können Sie auch den normalen Riestervertrag zur Entschuldung nutzen und damit eine Hypothek vorzeitig zurückzahlen. Die steuerlichen Grundsätze sind die gleichen wie im vorhergehenden Kapitel geschildert.

C. Verwendung zur Direktfinanzierung

Wer einen Riester-Vertrag hat, kann einen Teil (bis 75%) oder die ganze angesparte Summe vorzeitig zur Finanzierung seiner eigenen Immobilie entnehmen. Die Politik hat eine Vorschrift (warum auch immer) eingebaut, dass die Nutzung von Wohnriester in dieser Form nur möglich ist, wenn bereits 10.000 Euro angespart sind. Dieses trifft erst nach längerer Ansparzeit zu.
Die folgenden drei Berechnungstools informieren Sie über Ansparsumme, staatliche Zuschüsse und eventuelle Steuergewinne. Die Entnahme aus dem Riestervertrag kann mit vielen Parametern variiert werden und die Auswirkungen sind sofort ablesbar!

1. Schritt. Geben Sie den Vertragsbeginn (Alter), ihr Jahreseinkommen und die persönlichen Daten ein. Wenn Sie Kinder haben, werden Sie in einem Fenster aufgefordert, das jeweilige Alter einzugeben. Ist das Kind in diesem Jahr geboren, geben Sie "0" ein! Geben Sie die Rendite des Vertrags an. Das ist der Zinssatz mit dem Ihr Geld Jahr für Jahr verzinst wird. Setzen Sie nur den garantierten Wert ein. Planen Sie nicht mit versprochenen, zusätzlichen Gewinnen!
Mit der Taste "berechnen" ermitteln Sie das bei Renteneintritt mit 67 Jahren mögliche Saldo des Riestervertrags mit den heutigen Rahmenbedingungen und einer jährlicher Zinsperiode.

Die ermittelten Daten werden in die dann folgenden Rechner für Kapitalentnahme und Steuermehrbelastung übernommen!

Wohn-Riester - Ansparsumme

 Alter   Jahre  Bruttoeinkommen   Euro 
Familienstand verheiratet   ledig
 Rendite   %  (garantierte Rendite nach Angaben des Anbieters!)
 
 
 
Monatl. Sparleistung   Euro   Jährlicher Zuschuss   Euro 
 Monatl. Nettoaufwand   Euro  Aktuelle jährliche Steuerersparnis   Euro 
 Ansparsumme   Euro  Mögliches Saldo mit 67 Jahren ohne(!) Entnahme. 

2. Schritt. Nach der Berechnung mit den Grunddaten haben Sie die Möglichkeit, nach dem Eigenheimrentengesetz den Entnahmezeitpunkt für das angesparte Geld und den prozentualen Entnahmeanteil zu variieren. Das aufgelaufene Saldo, die gesamte Steuerersparnis und die Summe der Fördermittel werden automatisch ermittelt.
Der Entnahmebetrag wird als fiktive Größe in das Wohnförderkonto übernommen und dann bis zum Renteneintritt mit 2% verzinst. Das dann aufgelaufene Kapital ist zu versteuern.

Wohn-Riester - Kapitalentnahme

 Alter bei Entnahme: 
 Anteil:   von der Ansparsumme
 Guthaben Riesterkonto:   Euro  bei dem gewählten Entnahmealter.
  ...davon  Summe staatlicher Zuschüsse bis dato. 
  ...davon  Steuerersparnis ca. bis dato. 
Entnahmebetrag   Euro   Anteil für Immobilienerwerb. Übertrag auf Wohnförderkonto. 

3. Schritt. Um die reale Mehrbelastung Ihrer Rente durch das steuerbare Wohnförderkonto zu ermitteln, geben Sie Ihre Rentenerwartung mit 67 Jahren ein. Der eingetragene Wert muss das zu versteuernde Einkommen sein, also eventuell Mieteinnahmen, Zinsgewinne und sonstige Einnahmen nicht vergessen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollten abgezogen werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Steuern sofort für die gesamte Summe (Steuerschuld, rot) zu begleichen oder bis zum 85.Lebensjahr die Steuern für eine fiktive, anteilige Riesterrente zu zahlen. Im Sterbefall müssen die Erben die restliche Steuerschuld übernehmen.
Wenn Sie die Rentenerwartung variieren, wird jedesmal die Steuerlast neu berechnet!

Wohn-Riester - Steuermehrbelastung

 Rentenerwartung     mit 67 Jahren
Wohnförderkonto   Euro   bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 
 Steuerschuld   Euro   bei sofortiger Begleichung oder ... 
   Euro   steuerbare monatliche fiktive Riesterrente über 18 Jahre 
 Steuermehrbelastung   Euro   der monatlichen Rente (Steuerrahmenbedingung 2008) 

Das neue Eigenheimrentengesetz ist eine weitere Motivation für den Abschluss eines Riestervertrags. Auch nach einer Kapitalentnahme können die staatlichen Fördermittel für den Abtrag der Schulden (Hypothek, Bausparvertrag) weiter genutzt werden!

Verkauf oder Vermietung der Immobilie

Die ausschliessliche Förderung selbstgenutzer Immobilien führt zu der Pflicht der Rückzahlung der Förderung bei Verkauf bzw. Vermietung der Immobilie (sofern die Verkaufserlöse nicht wieder als Riester-Rente angelegt werden). Dies steht im Konflikt zu der eventuellen Notwendigkeit aus beruflichen Gründen umziehen zu müssen.
Das Gesetz regelt daher als Ausnahme, dass die Förderung bei Vermietung nicht zurückgezahlt werden muss, wenn

  • die selbstgenutzte Wohnung auf Grund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit befristet vermietet wird,
  • der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung wieder aufzunehmen und
  • die Selbstnutzung spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres des Steuerpflichtigen wieder aufgenommen wird.

Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot, welches auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist! Ehepaare mit Kindern und einem geringen Einkommen haben einen Vorteil mit dem Riestervertrag. Gutverdienende Ledige oder Paare sind (aus meiner Sicht) mit einem normalen, konservativen Sparplan zur Altersvorsorge besser gestellt und auf der sicheren Seite.


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