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Wohnriester ... Eigenheimrentengesetz für Immobilienerwerb.Die Eigenheimrente ist eine Ausweitung der Förderung der Riester-Rente auf selbstgenutzes Wohneigentum. Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern. Diese Immobilie muss der Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten sein, im Inland liegen und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden. A. Verwendung zur Kreditaufnahme Bei einem Baukredit (z.B. Hypothek) kann die staatliche Riester-Förderung zur Tilgung verwendet werden. Die Verwendung für Zinszahlungen ist allerdings nicht möglich.
Wenn Sie ihre Riestersparbeiträge komplett für die Tilgung eines Baudarlehens verwenden, entsteht logischerweise kein Anspruch auf eine Riesterente, weil das Kapital bei Rentenbeginn bereits verbraucht ist.
Beispiel: Eintrittalter 30 Jahre, 40000 Euro Jahreseinkommen, maximale Förderung bei 1600 Euro Sparbetrag.
Das Wohnförderkonto muss versteuert werden, aber der Sparer kann selbst entscheiden, ob er gleich zu Beginn der Verrentung mit 30% Nachlaß die gesamte Steuerschuld begleichen will oder diese Steuerschuld über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (abhängig vom Verrentungsjahr) abtragen will. Die Steuerschuld muss mit dem 85. Lebensjahr beglichen sein!
Nach Eintritt in den Ruhestand können Sie auch den normalen Riestervertrag zur Entschuldung nutzen und damit eine Hypothek vorzeitig zurückzahlen. Die steuerlichen Grundsätze sind die gleichen wie im vorhergehenden Kapitel geschildert. C. Verwendung zur Direktfinanzierung
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann einen Teil (bis 75%) oder die ganze angesparte Summe vorzeitig zur Finanzierung seiner eigenen Immobilie entnehmen. Die Politik hat eine Vorschrift (warum auch immer) eingebaut, dass die Nutzung von Wohnriester in dieser Form nur möglich ist, wenn bereits 10.000 Euro angespart sind. Dieses trifft erst nach längerer Ansparzeit zu.
1. Schritt. Geben Sie den Vertragsbeginn (Alter), ihr Jahreseinkommen und die persönlichen Daten ein. Wenn Sie Kinder haben, werden Sie in einem Fenster aufgefordert, das jeweilige Alter einzugeben. Ist das Kind in diesem Jahr geboren, geben Sie "0" ein! Geben Sie die Rendite des Vertrags an. Das ist der Zinssatz mit dem Ihr Geld Jahr für Jahr verzinst wird. Setzen Sie nur den garantierten Wert ein. Planen Sie nicht mit versprochenen, zusätzlichen Gewinnen! Die ermittelten Daten werden in die dann folgenden Rechner für Kapitalentnahme und Steuermehrbelastung übernommen!
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