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WohnRiester ... Eigenheimrentengesetz für Immobilienerwerb.

Die Eigenheimrente ist eine Ausweitung der Förderung der Riester-Rente auf selbstgenutzes Wohneigentum. Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern. Diese Immobilie muss der Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten sein, im Inland liegen und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Lassen Sie sich Zeit beim Durchlesen dieses Artikels. Das Thema Wohnriester ist kompliziert und man sollte die Entscheidung für eine solche Verwendung genau überlegen. Die folgenden Informationen über die langfristige Auswirkung der Verwendung eines Riestervertrags für Immobilienerwerb erhalten Sie nicht unbedingt bei Ihrem Bankberater!

A. Verwendung zur Kreditaufnahme

Bei einem Baukredit (z.B. Hypothek) kann die staatliche Riester-Förderung zur Tilgung verwendet werden. Die Verwendung für Zinszahlungen ist allerdings nicht möglich.

Beispiel:
Sie sind verheiratet und verdienen 40.000 Euro im Jahr. Der Riestersparbetrag für maximale Förderung ist 1600 Euro (4% vom Einkommen). Davon sind 308 Euro staatlicher Zuschuss. Wenn dieser Zuschuss vollständig in die Tilgung einfließen soll, errechnet sich bei einem Kredit von 160.000 Euro eine Anfangstilgung von mindestens 1% oder bei 80.000 Euro von mindestes 2%.
Die Auswirkungen der staatlichen Förderung können Sie mit meinem Hypothekenrechner überschlägig ermitteln, wenn Sie als jährliche Sondertilgung diese 308 Euro mit negativen Vorzeichen eingeben. Die Beispielrechnung ermittelt im Normalfall einen Gesamtaufwand von 352.802 Euro und ohne den Zuschuss (-308 Euro) 375.206 Euro. Die staatliche Förderung reduziert Ihre Kosten also um 22.405 Euro über die gesamte Laufzeit! Dazu kommen noch eventuelle Steuervorteile!

Vorsicht Falle!
Eine Riesterrente muss generell versteuert werden! Wenn Sie ihre Riestersparbeiträge (im Beispiel 1600 Euro) komplett für die Tilgung eines Baudarlehens verwenden, entsteht logischerweise kein Anspruch auf eine Riesterente, weil das Kapital bei Rentenbeginn bereits verbraucht ist. Der Gesetzgeber will nicht zu kurz kommen und rechnet deshalb für den Förderzeitraum mit einem Wohnförderkonto in welches Ihr zur Tilgung genutzter Sparbetrag scheinbar einfließt. Dieser Sparbetrag wird mit 2% pro Jahr verzinst. Wenn Sie also bereits mit 30 Jahren den Sparbetrag zur Hypothekentilgung nutzen, haben Sie mit 67 Jahren bei Renteneintritt ein steuerpflichtiges Riesterkapital von ca. 87.000 Euro (133 Euro pro Monat mit 2% über 37 Jahre) in diesem Wohnförderkonto aufgebaut.
Diese fiktive Ansparsumme muss versteuert werden, aber der Sparer kann selbst entscheiden, ob er gleich zu Beginn der Verrentung mit 30% Nachlaß die gesamte Steuerschuld begleichen will oder diese Steuerschuld über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (abhängig vom Verrentungsjahr) abtragen will. Die Steuerschuld muss mit dem 85. Lebensjahr beglichen sein!
Mit den o.g. Beispielzahlen und 17 Jahren ergibt sich eine fiktive Riesterrente (die Sie nicht erhalten) von 426 Euro im Monat, die zur normalen Rente addiert wird und die Steuerschuld vergrößert.
Kalkulieren Sie mit Ihren Zahlen und entscheiden Sie, ob Wohnriester für Sie Vorteile bringt. Der Förderbetrag für Kinder wird nur bis zum 21.Lebensjahr gezahlt, also in den meisten Fällen nicht bis zum Tilgungstermin des Hypothekendarlehens. Mit Kindern werden Sie kaum Steuerermäßigungen haben, siehe Riesterrechner.


B. Verwendung zur Entschuldung

Nach Eintritt in den Ruhestand können Sie das gesamte angesparte Kapital einschließlich der staatlichen Zulagen zur Entschuldung nutzen und damit eine Hypothek vorzeitig zurückzahlen. Die steuerlichen Grundsätze sind die gleichen wie im vorhergehenden Kapitel geschildert.


C. Verwendung zur Direktfinanzierung

Wer einen Riester-Vertrag hat, kann einen Teil (bis 75%) oder die ganze angesparte Summe vorzeitig zur Finanzierung seiner eigenen Immobilie entnehmen. Die Politik hat eine Vorschrift (warum auch immer) eingebaut, dass die Nutzung von Wohnriester in dieser Form nur möglich ist, wenn bereits 10.000 Euro angespart sind. Dieses trifft erst nach längerer Ansparzeit zu.
Die folgenden drei Berechnungstools informieren Sie über Ansparsumme, staatliche Zuschüsse und eventuelle Steuergewinne. Die Entnahme aus dem Riestervertrag kann mit vielen Parametern variiert werden und die Auswirkungen sind sofort ablesbar!

1. Schritt. Geben Sie den Vertragsbeginn (Alter), ihr Jahreseinkommen und die persönlichen Daten ein. Wenn Sie Kinder haben, werden Sie in einem Fenster aufgefordert, das jeweilige Alter einzugeben. Ist das Kind in diesem Jahr geboren, geben Sie "0" ein! Geben Sie die Rendite des Vertrags an. Das ist der Zinssatz mit dem Ihr Geld Jahr für Jahr verzinst wird. Setzen Sie nur den garantierten Wert ein. Planen Sie nicht mit versprochenen, zusätzlichen Gewinnen!
Mit der Taste "berechnen" ermitteln Sie das bei Renteneintritt mit 67 Jahren mögliche Saldo des Riestervertrags mit den heutigen Rahmenbedingungen und einer jährlicher Zinsperiode.

Die ermittelten Daten werden in die dann folgenden Rechner für Kapitalentnahme und Steuermehrbelastung übernommen!

Wohn-Riester - Ansparsumme

 Alter   Jahre  Bruttoeinkommen   Euro 
Familienstand verheiratet   ledig
 Rendite   %  (garantierte Rendite nach Angaben des Anbieters!)
 
 
 
Monatl. Sparleistung   Euro   Jährlicher Zuschuss   Euro 
 Monatl. Nettoaufwand   Euro  Aktuelle jährliche Steuerersparnis   Euro 
 Ansparsumme   Euro  Mögliches Saldo mit 67 Jahren ohne(!) Entnahme. 

2. Schritt. Nach der Berechnung mit den Grunddaten haben Sie die Möglichkeit, nach dem Eigenheimrentengesetz den Entnahmezeitpunkt für das angesparte Geld und den prozentualen Entnahmeanteil zu variieren. Das aufgelaufene Saldo, die gesamte Steuerersparnis und die Summe der Fördermittel werden automatisch ermittelt.
Der Entnahmebetrag wird als fiktive Größe in das Wohnförderkonto übernommen und dann bis zum Renteneintritt mit 2% verzinst. Das dann aufgelaufene Kapital ist zu versteuern.

Wohn-Riester - Kapitalentnahme

 Alter bei Entnahme: 
 Anteil:   von der Ansparsumme
 Guthaben Riesterkonto:   Euro  bei dem gewählten Entnahmealter.
  ...davon  Summe staatlicher Zuschüsse bis dato. 
  ...davon  Steuerersparnis ca. bis dato. 
Entnahmebetrag   Euro   Anteil für Immobilienerwerb. Übertrag auf Wohnförderkonto. 

3. Schritt. Um die reale Mehrbelastung Ihrer Rente durch das steuerbare Wohnförderkonto zu ermitteln, geben Sie Ihre Rentenerwartung mit 67 Jahren ein. Der eingetragene Wert muss das zu versteuernde Einkommen sein, also eventuell Mieteinnahmen, Zinsgewinne und sonstige Einnahmen nicht vergessen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollten abgezogen werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Steuern sofort für die gesamte Summe (Steuerschuld, rot) zu begleichen oder bis zum 85.Lebensjahr die Steuern für eine fiktive, anteilige Riesterrente zu zahlen. Im Sterbefall müssen die Erben die restliche Steuerschuld übernehmen.
Wenn Sie die Rentenerwartung variieren, wird jedesmal die Steuerlast neu berechnet!

Wohn-Riester - Steuermehrbelastung

 Rentenerwartung     mit 67 Jahren
Wohnförderkonto   Euro   bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 
 Steuerschuld   Euro   bei sofortiger Begleichung oder ... 
   Euro   steuerbare monatliche fiktive Riesterrente über 18 Jahre 
 Steuermehrbelastung   Euro   der monatlichen Rente (Steuerrahmenbedingung 2008) 

Das neue Eigenheimrentengesetz ist eine weitere Motivation für den Abschluss eines Riestervertrags. Auch nach einer Kapitalentnahme können die staatlichen Fördermittel für den Abtrag der Schulden (Hypothek, Bausparvertrag) weiter genutzt werden!

Verkauf oder Vermietung der Immobilie

Die ausschliessliche Förderung selbstgenutzer Immobilien führt zu der Pflicht der Rückzahlung der Förderung bei Verkauf bzw. Vermietung der Immobilie (sofern die Verkaufserlöse nicht wieder als Riester-Rente angelegt werden). Dies steht im Konflikt zu der eventuellen Notwendigkeit aus beruflichen Gründen umziehen zu müssen.
Das Gesetz regelt daher als Ausnahme, dass die Förderung bei Vermietung nicht zurückgezahlt werden muss, wenn

  • die selbstgenutzte Wohnung auf Grund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit befristet vermietet wird,
  • der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung wieder aufzunehmen und
  • die Selbstnutzung spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres des Steuerpflichtigen wieder aufgenommen wird.

Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot, welches auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist! Ehepaare mit Kindern und einem geringen Einkommen haben einen Vorteil mit dem Riestervertrag. Gutverdienende Ledige oder Paare sind (aus meiner Sicht) mit einem normalen, konservativen Sparplan zur Altersvorsorge besser gestellt und auf der sicheren Seite.


Sie haben noch Fragen oder suchen weitere Rechner? Besuchen Sie das Inhaltsverzeichnis meines Rechnerportals!

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