Verzugszinsrechner ... was kostet ein Zahlungsverzug?


Werden Schulden nicht fristgerecht beglichen, fallen Verzugszinsen an. Die Berechnung der Verzugszinsen unterscheidet sich von der "normalen" Zinsberechnung. Es wird nicht die Zinseszin-Methode angewendet, sondern die Zinsen werden für jeden Verzugstag addiert. Die Höhe des entsprechenden Zinssatzes ist gesetzlich geregelt und orientiert sich an dem sogenannten Basiszinssatz nach dem §247 BGB. Dieser maßgebliche Basiszinssatz wird von der Bundesbank jeweils am 1.Januar und 1.Juli des Jahres neu festgelegt.

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Verzugszinsen
 
Schuldsumme  Euro
 
Verbrauchergeschäft    Handelsgeschäft 
 
Verzugsbeginn 
Zahlungdatum 


 
Zeitraum   Tage
Verzugszinsen   Euro
Forderung   Euro

 

Abhängig von der Art des Geschäftes liegen die Forderungen 5% (Verbrauchergeschäft) oder 8% (Handelsgeschäft) über dem Basiszinssatz. Siehe §288 BGB. Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben kann auch per Vertrag ein dynamischer oder statischer Zinssatz vereinbart werden. Diese Sonderregelungen werden hier nicht berücksichtigt!

Auflistung Basiszinssatz nach § 247 BGB

 aktueller Stand  Gültig ab  aktueller Stand  Gültig ab 
0,12%1.Januar 20110,37%1.Juli 2011
0,12%1.Januar 20100,12%1.Juli 1010
1,62%1.Januar 20090,12%1.Juli 2009
3,32%1.Januar 20083,19%1.Juli 2008
2,70%1.Januar 20073,19%1.Juli 2007
1,37%1.Januar 20061,95%1.Juli 2006
1,21%1.Januar 20051,17%1.Juli 2005
1,14%1.Januar 20041,13%1.Juli 2004
1,97%1.Januar 20031,22%1.Juli 2003

Grundsätzlich: Ein Schuldner kommt mit einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung eine Zahlung leistet - gegenüber einem Verbraucher muss hierauf in der Rechnung hingewiesen worden sein, vergleiche §286 Abs.3 BGB. Wird ein Schuldner wegen einer fälligen Zahlungsverpflichtung vom Gläubiger gemahnt, ist er bereits im Verzug.


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