Vermietungsrechner ... Immobilie als Geldanlage?


Sie wollen eine Immobilie erwerben und vermieten! Für diese Entscheidung sollten grundsätzliche Dinge beachtet werden!
Die Lage der Immobilie ist der wichtigste Faktor für eine Kaufentscheidung. Wenn der Wert der Immobilie sich nicht positiv entwickelt, sollten Sie Ihr Geld besser anders investieren!
Bei einer Investition in diesem Markbereich ist die 10-Jahresfrist, nach der die Gewinne bei einer Veräußerung nicht zu versteuern sind, die entscheidende Zeitmarke! Nicht umsonst finden Sie stetig Angebote von z.B. Eigentumswohnungen, die nach dieser Frist verkauft werden, weil der Eigentümer den Gewinn mitgenommen hat.
Der Kauf einer Immobilie kann auch interessant sein, wenn Ihre Kinder einziehen. Sie können die steuerlichen Vorteile der Abschreibung des Objekts und der Kreditzinsen mitnehmen. Die Mieten dürfen aber nicht unter 75% der ortsüblichen Miete liegen, wenn Sie nicht das Finanzamt provozieren wollen!

Der Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstücksanteil) wird in der Regel mit 2% linear abgeschrieben. Die Zinsen, die Investitionen zur Erhaltung der Bausubstanz, die Kosten für Reparaturen und Hausverwaltungskosten sind auch steuerlich absetzbar.

Für eine überschlägige Betrachtung ist der folgende Rechner ein gutes Instrument. Lohnt sich diese Anschaffung z.B. als Altersvorsorge, welche Kosten haben Sie bei welcher Miete?

Tragen Sie in die linke Spalte Ihre Daten ein und betätigen Sie die Taste "berechnen". Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe gelöscht!


Vermietungsrechner

Planungsdaten des Objekts Monatliche Steuerbilanz
   
Kaufpreis der Immobilie   Euro  Einnahmen (Miete, Nebenkosten)   Euro
Kostenanteil des Grundstücks   %  abzgl. Zinskosten   Euro 
 Eigenkapital   Euro abzgl. Neben- Verwaltungskosten   Euro 
Zinsatz der Finanzierung   % abzgl. Abschreibung der Immobilie   Euro 
Tilgungssatz der Finanzierung   % Bilanz für ESt   Euro
Kaltmiete   Euro  
Nebenkosten   Euro Monatliche Kostenbilanz
Verwaltungskosten   Euro  
  Einnahmen (Miete, Nebenkosten)   Euro
Eigener Spitzensteuersatz   % Anteilige Einkommensteuer   Euro
  abzgl. Kreditkosten   Euro
  abzgl. Neben- und Verwaltungskosten   Euro
 
 
Bilanz:

  Rentabilitätsbetrachtung anzeigen: (Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei)


Für die Abschreibung des Objekts ist nur der Wert der Wohnung (des Hauses) entscheidend. Den prozentualen Kostenanteil des Grundstücks können Sie eingeben ... er wird bei der Abschreibung nicht berücksichtigt.

Ihre Einnahmen bestehen aus der Kaltmiete, den Nebenkosten und der Instandhaltungsrücklage, die der Mieter zahlen muß. Die Arten dieser Nebenkosten sind nach §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gesetzlich geregelt. Dazu gehören die folgenden Kosten: Hausmeister, Hausreinigung, Gartenarbeiten, Heizungskosten, Schornsteinfeger, Wasser, Kanal-Gebühren, Allgemeinstrom, Kabelgebühren, Müllbeseitigung, Grundsteuer und Feuerversicherung

Ihre Kosten sind logischerweise die Kosten für den Kredit (Zinsen und Tilgung) und die vom Vermieter nach §1 BetrKV zu zahlenden Nebenkosten, wie Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Bis auf die Tilgungskosten sind auch diese Aufwendungen steuerlich absetzbar!

Wenn der Aufwand und der Abschreibungsbetrag höher als die Einnahmen sind, haben Sie steuertechnisch negative Einnahmen, die Ihre Steuerschuld verringern. Der Steuervorteil (rechte Spalte) ist positiv!

Für die Bilanz werden Ihre Kosten, die Einnahmen und der Steuervorteil verrechnet und als monatlich bilanzierter Wert ausgegeben. Auch wenn dieser Wert nicht positiv ist, sollten Sie den "Kopf nicht hängen lassen". Erst mit der Rentabilitätsbetrachtung (Haken) können Sie feststellen, ob sich Ihre Investition gelohnt hat.

Beachten sollten Sie allerdings, daß ein Immobilienerwerb mit weiteren Kosten verbunden ist. Mein Immobilienrechner gibt Auskunft über Notarkosten, Maklerprovision und Grunderwerbssteuer. In der Summe können Sie mit ca. 10% zusätzlichen Kosten rechnen, die allerdings im Jahr des Erwerbs auch steuermindernd geltend gemacht werden können.

Die Kosten für Notar, Makler, Grunderwerbssteuer und ein eventuelles Disagio können Sie im Erwerbsjahr steuerlich geltend machen! Planen Sie bei einer langfristigen Betrachtung auch das Risiko eines eventuellen Mietausfalls und die Instandhaltungskosten ein! Dieses kann man rechnerisch erfassen wenn die Kaltmiete entsprechend geringer kalkuliert wird.


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