Eine Alternative zur Altersteilzeit ist der Bezug einer Teilrente. Wer nicht schlagartig und mit entsprechenden Verlusten aus dem Berufsleben ausscheiden will, dem bietet der Bezug von Teilrente bei gleichzeitig reduzierter Arbeitsleistung (Teilzeit) eine gute Möglickeit zum gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Die Altersteilrente steht allen Versicherten offen, die bereits die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen.
Die Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach der jeweils aktuellen Bezugsgröße. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt 2555 Euro im Jahr 2010. Für die neuen Bundesländern wird diese Bezugsgröße mit dem Faktor Rentenwert-Ost dividiert durch Rentenwert-West multipliziert. Für die Berechnung werden die Entgeltpunkte der letzten drei Jahre addiert und mit dieser Bezugsgröße und einem Faktor multipliziert. Der Faktor für eine 2/3-Rente ist 0,13, für eine 1/2-Rente 0,19 und für eine 1/3-Rente 0,25.
Die Entgeltpunkte entnehmen Sie der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder für eine überschlägige Rechnung teilen Sie das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre durch 31000 und multiplizieren das Ergebnis mit drei.
Eine Auflistung der Durchschnittseinkommen und der Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre finden Sie auch hier in meinem Rechnerportal.
Die Hinzuverdienstgrenze darf zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings ist der doppelte Wert das absolute Limit!
Praktisches Beispiel:
Normalverdiener, geb.1948, verheiratet, Kinder, konfessionslos, 45 Jahre rentenversichert, Teilrente mit 63, Vollrente mit 65.
Monatsbrutto: 3000 Euro, Monatsnetto: 2134 Euro
Rentenanspruch mit 63: 1232 Euro, Rente mit Abschlag 7,8%: 1136 Euro
| Teilrente | max. Hinzuverdienst | steuerbarer Rentenanteil | LSt | Soli | RV | AV | KV | PV | Netto | Anteil vom Vollzeitnetto |
| 1/3 379 Euro | 1916 Euro | 227 Euro | 63,50 Euro | - | 190,64 Euro | 26,82 Euro | 181,31 Euro | 28,11 Euro | 1805 Euro | 84,6% |
| 1/2 568 Euro | 1456 Euro | 341 Euro | 13,83 Euro | - | 144,87 Euro | 20,38 Euro | 159,90 Euro | 24,79 Euro | 1660 Euro | 77,8% |
| 2/3 757 Euro | 996 Euro | 454 Euro | - | - | 99,10 Euro | 13,94 Euro | 138,49 Euro | 21,47 Euro | 1480 Euro | 69,4% |
Rentenbezieher (auch Teilrente) im Jahr 2010 müssen 60% der Rente versteuern. Der Krankenkasssenbeitrag und die Pflegeversicherung werden auf die gesamte Teilrente erhoben. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung entfallen natürlich nur auf das Erwerbseinkommen (Hinzuverdienst).
Durch diese Beiträge in die Rentenversicherung wird die Rente mit 65 etwas höher sein. Pro 1000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen in der Teilzeitphase steigt die Rente um 0,85 Euro ... d.h. bei 1/3 Teilrente und dem max. Hinzuverdienst von 1916 Euro steigt die Bruttorente bei Renteneintritt mit 65 Jahren von 1224 Euro auf 1244 Euro.