Teilrente ... eine Alternative zur auslaufenden Altersteilzeit.


Eine Alternative zur Altersteilzeit ist der Bezug einer Teilrente. Wer nicht schlagartig und mit entsprechenden Verlusten aus dem Berufsleben ausscheiden will, dem bietet der Bezug von Teilrente bei gleichzeitig reduzierter Arbeitsleistung (Teilzeit) eine gute Möglickeit zum gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Die Altersteilrente steht allen Versicherten offen, die bereits die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen.

Die Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach der jeweils aktuellen Bezugsgröße. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt 2555 Euro im Jahr 2010. Für die neuen Bundesländern wird diese Bezugsgröße mit dem Faktor Rentenwert-Ost dividiert durch Rentenwert-West multipliziert. Für die Berechnung werden die Entgeltpunkte der letzten drei Jahre addiert und mit dieser Bezugsgröße und einem Faktor multipliziert. Der Faktor für eine 2/3-Rente ist 0,13, für eine 1/2-Rente 0,19 und für eine 1/3-Rente 0,25.

Die Entgeltpunkte entnehmen Sie der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder für eine überschlägige Rechnung teilen Sie das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre durch 31000 und multiplizieren das Ergebnis mit drei.
Eine Auflistung der Durchschnittseinkommen und der Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre finden Sie auch hier in meinem Rechnerportal.

Die Hinzuverdienstgrenze darf zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings ist der doppelte Wert das absolute Limit!


Teilrente

   Entgeldpunkte der letzten 3 Jahre    
   alte Bundesländer     
 
 
 
1/3 Teilrente  Hinzuverdienstgrenze    Euro 
1/2 Teilrente  Hinzuverdienstgrenze    Euro 
2/3 Teilrente  Hinzuverdienstgrenze    Euro 


Die Regelaltersgrenze wird für ab 1947 geborene bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben und der Rentenabschlag dadurch auch bei der Teilrente höher. Wenn Sie also mit 63 Jahren eine Teilrente beziehen wollen, so werden von dem Grundbetrag für die fehlenden Monate bis zur Regelaltersgrenze 0,3% pro Monat abgezogen.
Falls Sie aber 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie bereits mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen!

Ermitteln Sie hier den prozentualen Abschlag der Ihre Rente mindert, wenn Sie im Alter von 65 Jahren und weniger als 45 Rentenversicherungsjahren in Vollrente oder mit 63 Jahren eine Teilrente beziehen wollen.

Geburtsjahr: Regelaltersrente:   Abschlag 65:   Abschlag 63:

Für Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, gibt es eine Sonderregelung. Wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und nach dem 40.Lebensjahr noch 10 Jahre in der RV pflichtversichert waren, besteht ein Anspruch auf eine Rente mit 65 ohne Abschläge! D.h. bei einer vorzeitigen Verrentung mit 63 Jahren entstehen nur Abschläge von 7,2%.


Praktisches Beispiel:

Normalverdiener, geb.1948, verheiratet, Kinder, konfessionslos, 45 Jahre rentenversichert, Teilrente mit 63, Vollrente mit 65.
Monatsbrutto: 3000 Euro, Monatsnetto: 2134 Euro
Rentenanspruch mit 63: 1232 Euro, Rente mit Abschlag 7,8%: 1136 Euro

Teilrentemax.
Hinzuverdienst
steuerbarer
Rentenanteil
LStSoliRVAVKVPVNettoAnteil vom
Vollzeitnetto
1/3   379 Euro1916 Euro227 Euro63,50 Euro-190,64 Euro26,82 Euro181,31 Euro28,11 Euro1805 Euro84,6%
1/2   568 Euro1456 Euro341 Euro13,83 Euro-144,87 Euro20,38 Euro159,90 Euro24,79 Euro1660 Euro77,8%
2/3   757 Euro996 Euro454 Euro--99,10 Euro13,94 Euro138,49 Euro21,47 Euro1480 Euro69,4%


Rentenbezieher (auch Teilrente) im Jahr 2010 müssen 60% der Rente versteuern. Der Krankenkasssenbeitrag und die Pflegeversicherung werden auf die gesamte Teilrente erhoben. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung entfallen natürlich nur auf das Erwerbseinkommen (Hinzuverdienst).
Durch diese Beiträge in die Rentenversicherung wird die Rente mit 65 etwas höher sein. Pro 1000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen in der Teilzeitphase steigt die Rente um 0,85 Euro ... d.h. bei 1/3 Teilrente und dem max. Hinzuverdienst von 1916 Euro steigt die Bruttorente bei Renteneintritt mit 65 Jahren von 1224 Euro auf 1244 Euro.


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