Steuerrechner der FDP ... das korrigierte Wahlversprechen!
Hermann Otto Solms hat vor der Wahl ein 3-Stufen-Steuerberechnungsmodell entwickelt, welches gerecht ist und eine erhebliche Vereinfachung darstellt. Mit dieser Aussage hat die FDP Wahlkampf betrieben und vermutlich auch deshalb ein gutes Ergebnis erzielt.
Nach der Wahl wurde die FDP von der Realität eingeholt und hat dieses Modell in einen 5-Stufen-Tarif gewandelt, der nur ca. die Hälfte kosten soll. Die Entlastung fällt natürlich entsprechend geringer aus und die Umsetzung soll erst 2012 erfolgen...!
Für eine Beurteilung vergleicht dieser Rechner die beiden FDP-Modelle mit dem bestehenden Steuertarif!
Tragen Sie Ihr Bruttojahresgehalt sowie Ihre persönlichen Daten in das Formular ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!
Grundsätze aktuelle Berechnung 2011
Bislang wird die Einkommenssteuer nach einem linear-progessives Modell berechnet. Dabei wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig.
- Grundfreibetrag von 8004 Euro
- ab 8005 Euro ein Eingangssteuersatz von 14%
- ab 250730 Euro ein Spitzensteuersatz von 45%
- Verheiratete zahlen den doppelten Steuerbetrag aus dem halbierten Gesamteinkommen.
- Werbungskostenpauschale 920 Euro.
- Kinderfreibetrag von 7008 Euro pro Kind
- Abzugsfähig sind auch anteilig die Vorsorgeaufwendungn.
Im Rechner nicht berücksichtigt!
Grundsätze 3-Stufen Modell der FDP (vor der Wahl!)
Die FDP-Modelle arbeiten ohne lineare Progression. Wenn eine Steuerstufe überschritten ist, wird nur der Anteil des Einkommens höher besteuert, der oberhalb des Grenzwertes liegt.
- Stufe 1: bis 20000 Euro wird ein Steuersatz von 10% erhoben.
- Stufe 2: ab 20001 Euro bis 50000 Euro ein Satz von 25%
- Stufe 3: über 50000 Euro ein Steuersatz von 35%.
- die Bemessungsgrenzen verdoppeln sich für Verheiratete.
- jede Person, auch jedes Kind hat einen Grundfreibetrag von 8004 Euro.
- als Werbungskostenpausche sind 2% vom Brutto anzusetzen. Dieser Wert darf 200 Euro nicht unterschreiten und 5000 Euro nicht überschreiten.
- Abzugsfähig sind auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung.
Im Rechner nicht berücksichtigt!
Grundsätze 5-Stufen Modell der FDP (nach der Wahl!)
- Stufe 1: bis 12500 Euro wird ein Steuersatz von 14% erhoben.
- Stufe 2: ab 12501 Euro bis 35000 Euro ein Satz von 25%
- Stufe 3: ab 35001 Euro bis 53000 Euro ein Satz von 35%
- Stufe 4: ab 53001 Euro bis 250730 Euro ein Satz von 42%
- Stufe 5: über 250730 Euro ein Steuersatz von 45%.
- die Bemessungsgrenzen verdoppeln sich für Verheiratete.
- jede Person, auch jedes Kind hat einen Grundfreibetrag von 8004 Euro.
- als Werbungskostenpausche sind 2% vom Brutto anzusetzen. Dieser Wert darf 200 Euro nicht unterschreiten und 5000 Euro nicht überschreiten.
- Abzugsfähig sind auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung.
Im Rechner nicht berücksichtigt!
Vergleich linear progressive Berechnung (aktuell) und Stufenmodell (FDP)
Auf den ersten Blick (ledig, keine Kinder) ist das Stufenmodell der FDP günstiger für den Steuerzahler. Für einen verheirateten Geringverdiener mit Kindern ist es nicht der Fall. Dieses ist bedingt durch den jeweiligen Berechnungsalgorythmus.
- Bei der aktuellen Steuerberechnung werden alle Freibeträge (Kinderfreibeträge) vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Das dann zu versteuernde Einkommen wird ab 8004 Euro linear progressiv, beginnend mit 14%, versteuert. Bei Ehepaaren wird das zu versteuernde Einkommen halbiert und die daraus errechnete Steuer verdoppelt (Splittingvorteil).
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Bei den Stufenmodellen sind die Grenzwerte absolut und verdoppeln sich bei Ehepaaren. Das hat zur Folge, daß ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind (Freibetrag 3*8004 Euro=24012 Euro) nicht die nächsten 25000 Euro mit 14% versteuern muß, sondern nur den Differenzbetrag zu 25000 Euro. Es werden also nur 988 Euro mit 14% belegt und der nächste Euro bis Stufe 2 bereits mit 25%!
Randbemerkungen
Die Wahl ist gelaufen und die versprochene Steuerreform kommt nicht. Guido Westerwelle hat mit dem Steuerprogramm der FDP erfolgreich Wahlkampf gemacht, ist nun endlich oben angekommen und hält sich nicht an die Aussagen.
Vor der Wahl: Einsparung eines Staatssekretärs im AA dient der Entlastung der Bürger.
Nach der Wahl: Guido holt einen "verdienten" Parteifreund als 3.Staatssekretär zusätzlich ins Amt!
Vor der Wahl: Personaleinsparung durch Abschaffung des Entwicklungshilfeministeriums.
Nach der Wahl: Parteifreund Niebel wird Entwicklungshilfeminister!
Vor der Wahl: Entlastung des Hotelgewerbes durch Senkung der Mehrwertsteuer auf 7%.
Nach der Wahl: Entlastung des Hotelgewerbes durch Senkung der Mehrwertsteuer auf 7%.
Mein Glückwunsch an die Mövenpickpartei!
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Wie schreibt der Spiegel am 12.11.2009: "Kaum sind die Liberalen im Amt, haben ihre Sparankündigungen nur noch Erinnerungswert."
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Fazit: Die Steuerentlastungen des neuen 5-Stufen-Modells sind nur marginal oder bei Geringverdienern mit Kindern nicht vorhanden.
Die Politik sollte sich einmal Gedanken über eine komplette Freistellung des Arbeitseinkommens von Steuern machen. Die fehlenden Staatseinnahmen sollten über eine kräftige Erhöhung der Verbrauchssteuern erfolgen. Schwarzarbeit wäre dann auch kein Thema mehr!
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