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Rentenlücke ... wieviel Geld fehlt Ihnen im Alter wirklich!

Als Rentenlücke (auch Versorgungslücke) wird die Differenz zwischen dem letzten monatlichen Nettoeinkommen vor Renteneintritt und der gesetzlichen Altersversorgung bezeichnet. Da das Einkommens nicht immer vollständig zur Deckung der eigenen Versorgung genutzt wird, suggeriert dieser Begriff eine Finanzlücke bei Rentenbeginn, die nicht bei allen Personen unbedingt kompensiert werden muß.

Im Internet findet man diverse Berechnungstools für diese Rentenlücke. Allerdings sind dieses Marketinginstrumente von Versicherungen, die nur das Ziel haben, einen Vertrag für eine private Altersvorsorge zu verkaufen. Die Berechnungsergebnisse differieren bei verschiedenen Anbietern um mehr als 100%.

Rentenbeeinflussende Parameter wie Gehaltssteigerungen, Inflationsrate und Rentenanpassungen werden von den meisten Banken und Finanzdienstleistern einfach ignoriert! Mit diesem Rechner können Sie verschiedene Varianten mit statistischen Vorgaben durchrechnen und das Ergebnis inflationsbereinigt so sehen, als wenn Sie die Rente jetzt beziehen würden!
Nur so können Sie verhältnismäßig sicher beurteilen, ob dieser Betrag ausreichend ist oder ob Sie weitere, eigene Vorsorgemaßnahmen treffen müssen.

Rentenerwartung und Gegenwartswert

   Geburtsjahr     Aktuelles Bruttomonatseinkommen  Euro   
 Bisher erworbene Rentenpunkte   
 Gehaltssteigerung  / Jahr
 Inflationsrate  / Jahr
 Rentenanpassung  / Jahr
 
 
 
 Letztes Bruttomonatseinkommen   Euro 
Bruttorentenerwartung mit 67   Euro 
Inflationsbereinigter Gegenwartswert   Euro 

Anmerkungen für eine realitätsnahe Kalkulation:
  • Wenn Sie vor 1964 geboren sind oder 45 Pflichtbeitragsjahre haben, können Sie auch vor dem 67.Lebensjahr in Rente gehen. Die Rentenerwartung ist dann entsprechend geringer! Zur korrekten Ermittlung ziehen Sie 1 Rentenpunkt (Durchschnittsverdiener) oder 2 Rentenpunkte (Spitzenverdiener) für jedes Jahr der früheren Verrentung ab.

  • Ihr Gehalt ist hoffentlich nicht über 35 Jahre konstant. Wählen Sie eine reale Steigerungsrate!

  • Wenn Sie bereits Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung geleistet haben, tragen Sie die bisher erworbenen Rentenpunkte ein. Die Deutsche Rentenversicherung informiert regelmäßig über den aktuellen Punktestand.

  • Angenommene Inflationsrate von 1,8% pro Jahr. In den letzten Jahren waren es im Euro-Raum sogar 2%. Dieser schleichende Wertverlust der Rente wird oft nicht berücksichtigt. Den Wert können Sie für eine Modellrechnung variieren.

  • Die Voreinstellung der Rentenanpassung ist 1,1% pro Jahr. Von 1959 bis 2002 hatten wir eine durchschnittliche, jährliche Rentenerhöhung von 1,13%. 2008 gab es einen Rentenzuwachs von 1,1%. Der zukünftige Wert ist von der Einkommmensentwicklung abhängig.

Das für die Berechnung der Rentenpunkte notwendige Durchschnittseinkommen steigt bei meinem Berechnungsschema jährlich um 0,98%. Dies ist der statistische Mittelwert seit 10 Jahren, der in die Berechnung fest eingebaut ist! Auch die RV-Bemessungsgrenze wird mit diesem Wert jährlich angepaßt. Der Wert ist für eine aussagefähige Abschätzung hinreichend genau und nicht veränderbar!

Von der Bruttorentenerwartung muss noch Ihr Anteil für die Sozialabgaben (ca. 8%)abgezogen werden. Ab 2040 muss die Rente voll versteuert werden. Wenn man allerdings die heutigen Freibeträge und den Steuerabzug für die Sozialabgaben hochrechnet, werden erst Rentenbeträge ab 1000 Euro (ledig) und 2000 Euro (verheiratet) zu versteuern sein.
Mit der Annahme, daß die Abzüge für Sozialabgaben und eventuell Steuern den Minderbedarf kompensieren, weil Sie dann nicht mehr im Berufsleben stehen, ist die inflationsbereinigte Rente eine gute Orientierung! Die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Nettoeinkommen und dieser Rente ist die eigentliche Versorgungslücke.

Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot, welches auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist! Private Altersvorsorge ist notwendig, um die Rentenlücke zu schließen!


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Wenn Sie sich über die Grundlagen der Rentenberechnung informieren wollen, empfehle ich meinen  Rentenschätzer. Dort werden die Begriffe Rentenpunkt, Rentenwert, Durchschnittseinkommen und Bemessungsgrenze einfach erklärt.


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