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Welchen Rentenanspruch werden Sie mit 63, 65 oder 67 Jahren haben?
Die Rente mit 67 ist vom Bundestag verabschiedet! Welche Auswirkungen hat diese faktische Rentenkürzung für Sie?
Können Sie es sich finanziell erlauben mit Verlusten vorzeitig in den Ruhestand zu gehen?
Wenn Sie eine relativ konstante Erwerbsbiografie haben und im letzten Drittel Ihres Erwerbslebens sind, dann gibt Ihnen dieser schnelle Rentenschätzer eine ausreichende Antwort.
Rentenberechnung ist nicht schwierig! Die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie beträgt 63000 Euro im Jahr 2007. Für den Arbeitslohn bis zu dieser Bemessungsgrenze muss der Arbeitnehmer seinen Rentenversicherungsanteil von 9,95% entrichten. Das ermittelte statistische Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer beträgt im gleichen Zeitraum 29951 Euro. Aus dem versicherungspflichtigen Einkommen (bis zur Bemessungsgrenze) des Versicherten und dem Durchschnittseinkommen wird jedes Jahr (!) ein Faktor (Entgeltpunkt) gebildet. Dieser Entgeltpunkt wäre bei einem Durchschnittsverdiener mit 29951 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2007 logischerweise 29951 Euro/29951 Euro = 1. Der Spitzenverdiener würde auf einen maximalen Entgeltpunkt von 63000 Euro/29951 Euro = 2,103 kommen. Die Entgeltpunkte aller Versicherungsjahre des Versicherten werden addiert und mit dem Rentenwert multipliziert, der im Rahmen der Rentenanpassung jeweils am 01.07. eines Jahres durch die Bundesregierung (Bundesrat) festgelegt wird. Der Rentenwert ab 1.Juli 2009 beträgt 27,20 Euro (alte Bundesländer). Wenn ein Arbeitnehmer also 45 Jahre lang exakt ein Durchschnittseinkommen bezogen hätte (Eckrentner), so hat er 45 x 1 = 45 Entgeltpunkte erworben. Wäre er heute 67 Jahre alt und würde verrentet, erreicht er mit diesen 45 Entgeltpunkten eine monatliche Bruttorente von 27,20 Euro x 45 = 1224 Euro.
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