Rentenschätzer ... Rentenerwartung einfach und schnell ermitteln!


Welchen Rentenanspruch werden Sie mit 63, 65 oder 67 Jahren haben? Die Rente mit 67 ist faktisch eine Rentenkürzung für Arbeitnehmer die früher verrentet werden. Können Sie es sich finanziell erlauben mit Verlusten vorzeitig in den Ruhestand zu gehen?

Eine Antwort auf diese Frage kann nur eine Abschätzung der zu erwarteten Rentenhöhe geben. Meine Grundlage für die Ermittlung dieses Schätzwertes ist die Einteilung des Berufsleben in drei fiktive Zeitabschnitte. Das eingegebene Gehalt wird als Durchschnittsgehalt des letzten Berufabschnitts gewertet, das mittlere Drittel wird mit 80% angenommen und das erste Drittel mit 50% dieses Gehalts. Wenn Sie sich im letzten Drittel Ihres Erwerbslebens befinden und eine relativ konstante Erwerbsbiografie haben, erhalten Sie mit diesem theoretischen Ansatz eine ausreichende Antwort.

Wenn Sie jünger sind, sollten Sie für eine hinreichend genaue Abschätzung der Rente ihr erwartetes Einkommen im Alter von 50+ eingeben.

Auch wenn die Ergebnisse nicht auf Euro und Cent genau sind, so haben Sie doch die Möglichkeit, die Auswirkungen der Erhöhung des Renteneintrittalters und die dadurch bedingten Kürzungen bei früherer Verrentung zu beurteilen.

Tragen Sie das entsprechnende Monatsbruttogehalt in den Rechner ein und betätigen Sie die Berechnungstaste! Die Ergebnisse werden bei jeder Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht! Die Abschätzung der Rentenerwartung erfolgt mit dem aktuellen Rentenwert West.

Rentenschätzer

   Monatliches Bruttogehalt (mit 50+)   Euro   
 
 
 
Monatliche Rente mit 67 Jahren   Euro
... mit 65 Jahren ohne Abschläge   Euro
... mit 65 Jahren und Abschlägen   Euro
... mit 63 Jahren und Abschlägen   Euro


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Wenn Sie genauer kalkulieren und auch den Kaufkraftverlust mit einbeziehen wollen, sollten Sie meinen Rentenlückenrechner nutzen. Rentenanpassungen, Gehaltserhöhungen, bisherige Rentenpunkte und Inflationsrate fließen dort in die Berechnung mit ein.

Auch nach der Anhebung des Renteneintrittsalters können Versicherte nach 45 Jahren Berufstätigkeit mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Es ist weiterhin möglich als langjährig Versicherter mit den entsprechenden Abschlägen (0,3% / Monat) bereits mit 63 Jahren verrentet zu werden.
Die Entscheidung eines vorzeitigen Ruhestandes sollte genau überlegt sein, denn es entstehen erhebliche finanzielle Einbußen. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, dem fehlen logischerweise für 4 Jahre die Beitragszahlungen. Bei einem Monatseinkommen an der Bemessungsgrenze wäre dieses ein Verlust von etwa 224 Euro monatlich (56 Euro / Beitragsjahr). Von dieser reduzierten Rente werden noch einmal 3,6% pro Jahr, also 14,4%, abgezogen!

Rentenberechnung ist nicht schwierig!
Die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie beträgt 66000 Euro im Jahr 2010. Für den Arbeitslohn bis zu dieser Bemessungsgrenze muss der Arbeitnehmer seinen Rentenversicherungsanteil von 9,95% entrichten. Das ermittelte statistische Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer beträgt im gleichen Zeitraum 32003 Euro. Aus dem versicherungspflichtigen Einkommen (bis zur Bemessungsgrenze) des Versicherten und dem Durchschnittseinkommen wird jedes Jahr (!) ein Faktor (Entgeltpunkt) gebildet. Dieser Entgeltpunkt wäre bei einem Durchschnittsverdiener mit 32003 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2011 logischerweise 32003 Euro/32003 Euro = 1. Der Spitzenverdiener würde auf einen maximalen Entgeltpunkt von 66000 Euro/32003 Euro = 2,0623 kommen. Die Entgeltpunkte aller Versicherungsjahre des Versicherten werden addiert und mit dem Rentenwert multipliziert, der im Rahmen der Rentenanpassung jeweils am 01.07. eines Jahres durch die Bundesregierung (Bundesrat) festgelegt wird. Der Rentenwert ab 1.Juli 2011 beträgt 27,47 Euro (alte Bundesländer). Wenn ein Arbeitnehmer also 45 Jahre lang exakt ein Durchschnittseinkommen bezogen hätte (Eckrentner), so hat er 45 x 1 = 45 Entgeltpunkte erworben. Wäre er heute 67 Jahre alt und würde verrentet, erreicht er mit diesen 45 Entgeltpunkten eine monatliche Bruttorente von 27,47 Euro x 45 = 1236,15 Euro.

Falls Sie sich für eine private, staatlich geförderte Zusatzrente interessieren, sollten Sie ein unverbindliches Angebot einholen, welches auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist! Schon mit einem geringen monatlichen Einsatz erhalten Sie Fördermittel!


Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 03.11.2011)   Datenschutzhinweis



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