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Rentenschätzer ... welche Rentenerwartung haben Sie näherungsweise?

Welchen Rentenanspruch werden Sie mit 63, 65 oder 67 Jahren haben? Die Rente mit 67 ist vom Bundestag verabschiedet! Welche Auswirkungen hat diese faktische Rentenkürzung für Sie? Können Sie es sich finanziell erlauben mit Verlusten vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Wenn Sie eine relativ konstante Erwerbsbiografie haben und im letzten Drittel Ihres Erwerbslebens sind, dann gibt Ihnen dieser schnelle Rentenschätzer eine ausreichende Antwort.
Tragen Sie Ihr derzeitiges Monatsbruttogehalt in den Rechner ein.
Wenn Sie jünger sind, sollten Sie für eine hinreichend genaue Abschätzung der Rente ihr erwartetes Einkommen im Alter von 50+ eingeben.
Betätigen Sie die Berechnungstaste! Die Ergebnisse werden bei jeder Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!

Rentenschätzer

   Aktuelles monatliches Bruttogehalt   Euro   
 
 
 
Monatliche Rente mit 67 Jahren   Euro
... mit 65 Jahren ohne Abschläge   Euro
... mit 65 Jahren und Abschlägen   Euro
... mit 63 Jahren und Abschlägen   Euro

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Die Abschätzung der Rentenerwartung erfolgt mit dem aktuellen Rentenwert West. Da dieser Wert jährlich, wenn auch nur geringfügig gesteigert wird (Rentenanpassung), wird die reale zu erwartende Rente entsprechend höher ausfallen. Diese Rentensteigerung wird mit Sicherheit durch die Inflationsrate kompensiert und deshalb ist der angezeigte Wert der Rente für eine aktuelle Betrachtungsweise (Kaufkraft) hinreichend aussagefähig.

Von der Bruttorente werden noch der Krankenversicherungsbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen.

Auf meiner Informationsseite zur Altersvorsorge werden die unterschiedlichen Formen der privaten Altersabsicherung mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen beschrieben. Nutzen Sie die Möglichkeiten der privaten Vorsorge um den verdienten Ruhestand genießen zu können.

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Versicherte mit 45 Jahren Berufstätigkeit können wie bisher mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Es ist weiterhin möglich als langjährig Versicherter mit den entsprechenden Abschlägen (0,3% / Monat) bereits mit 63 Jahren verrentet zu werden.
Aus Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit konnten Versicherte, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind, bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Nach dem vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2003 beschlossenen RV- Nachhaltigkeitsgesetzes wird diese Altersgrenze ab dem Jahr 2006 monatsweise auf 63 Jahre angehoben.

Die Entscheidung eines vorzeitigen Ruhestandes sollte genau überlegt werde, denn es entstehen erhebliche finanzielle Einbußen. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, dem fehlen logischerweise für 4 Jahre die Beitragszahlungen. Bei einem Monatseinkommen an der Bemessungsgrenze wäre dieses ein Verlust von ca. 224 Euro monatlich (56 Euro / Beitragsjahr). Von dieser reduzierten Rente werden noch einmal 3,6% pro Jahr, also 14,4%, abgezogen!

Rentenberechnung ist nicht schwierig!

Die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie beträgt 63000 Euro im Jahr 2007. Für den Arbeitslohn bis zu dieser Bemessungsgrenze muss der Arbeitnehmer seinen Rentenversicherungsanteil von 9,95% entrichten. Das ermittelte statistische Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer beträgt im gleichen Zeitraum 29951 Euro. Aus dem versicherungspflichtigen Einkommen (bis zur Bemessungsgrenze) des Versicherten und dem Durchschnittseinkommen wird jedes Jahr (!) ein Faktor (Entgeltpunkt) gebildet. Dieser Entgeltpunkt wäre bei einem Durchschnittsverdiener mit 29951 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2007 logischerweise 29951 Euro/29951 Euro = 1. Der Spitzenverdiener würde auf einen maximalen Entgeltpunkt von 63000 Euro/29951 Euro = 2,103 kommen. Die Entgeltpunkte aller Versicherungsjahre des Versicherten werden addiert und mit dem Rentenwert multipliziert, der im Rahmen der Rentenanpassung jeweils am 01.07. eines Jahres durch die Bundesregierung (Bundesrat) festgelegt wird. Der Rentenwert ab 1.Juli 2009 beträgt 27,20 Euro (alte Bundesländer). Wenn ein Arbeitnehmer also 45 Jahre lang exakt ein Durchschnittseinkommen bezogen hätte (Eckrentner), so hat er 45 x 1 = 45 Entgeltpunkte erworben. Wäre er heute 67 Jahre alt und würde verrentet, erreicht er mit diesen 45 Entgeltpunkten eine monatliche Bruttorente von 27,20 Euro x 45 = 1224 Euro.


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