Prozesskostenrechner ... Kosten nach RVG und GKG ermitteln.


Sie wollen in einem Zivilprozess klagen? Mein Prozesskostenrechner ermittelt die Kosten, die eventuell auf Sie zukommen. Wenn Sie unterliegen zahlen Sie ihren eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenpartei und die Gebühren für die Gerichtsverhandlung.

Tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!

Prozesskostenrechner

Streitwert   Euro
Kläger beauftragt Anwalt  ja  nein
Beklagter beauftragt Anwalt  ja  nein
Berufungsverfahren  ja  nein
 
 
 
Gebühr nach RVG §13   Euro
Gebühr nach GKG §34   Euro
 
Anwaltsgebühren   Euro
Dokumentenpauschale   Euro
Umsatzsteuer   Euro
Gerichtskosten   Euro
Gesamtkosten   Euro


Bis zum 30.6.2004 wurden die Gebühren für den Rechtsbeistand nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO abgerechnet. Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltvergütungsgesetz RVG. Die Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz GKG.

Bevor Sie eine Prozess anstreben, sollten Sie sich deshalb hier genau informieren! Eine außergerichtliche Einigung ist immer günstiger für die Beteiligten! Bei einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt fallen in der Regel eine Verfahrens- und eine Termingebühr an. Diese Gebühren und auch die Kosten des Gerichtsverfahren leiten sich aus der jeweiligen Gebührenordnung ab und werden mit einem Faktor multipliziert. Dazu kommt noch eine Pauschale für die Schriftsätze und die Mehrwertsteuer.

Diese Faktoren sind bei den Berechnungen voreingestellt! Bei einer Berufungsverhandlung erhöht sich der Kostenanteil der Anwaltsgebühren um den Faktor 0,3.


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