Pflegegeld ... Sachleistung reduziert die Geldleistung!


Ein Anspruch auf Pflegegeld entsteht, wenn ein Pflegebedürftiger in häuslicher Umgebung von seinen Angehörigen oder anderen Personen, die der Bedürftige selbst bestimmen kann, gepflegt wird. Die Höhe des Betrages kann der Liste im unteren Bereich dieser Seite entnommen werden. Das Geld erhält der Pflegebedürftige, der nach seinem Ermessen das Geld an den Pflegenden als Anerkennung seiner Leistung weitergeben kann. Dieses Pflegegeld wird bis zum Jahr 2012 in Stufen erhöht.

Pflegesachleistungen werden mit Pflegediensten abgerechnet, die einen Vertrag mit der Versorgungskasse haben. Die zur Verfügung stehende Summen werden im Rechner als "Mögliche Sachleistung" ausgewiesen. Wählen Sie den Zeitraum und betätigen Sie die entsprechende Berechnungstaste für die Pflegestufe!

Wenn Sie häusliche Pflege durch Angehörige und die Inanspruchnahme von professioneller (kostenpflichtiger) Hilfe kombinieren, reduziert sich das Pflegegeld prozentual. Beispiel 2008: Sie nutzen bei Pflegestufe II eine Dienstleistung, die mit 392 Euro in Rechnung gestellt wird. Das sind 40% von der möglichen maximalen Sachleistung (980 Euro). Die mögliche Geldleistung von 420 Euro wird um 40% gekürzt und Sie erhalten nur 252 Euro Pflegegeld!

Pflegegeldrechner
 
Zeitraum ab:  2008    2010    2012
 
Abgerechnete Sachleistung   Euro
 
Berechnung für die Pflegestufen 
 
Mögliche Sachleistung   Euro
Mögliche Geldleistung   Euro
Pflegegeld   Euro
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Auch wenn die Pflege selbst organisiert ist, muss turnusmäßig einen Fachkraft zur Beurteilung hinzugezogen werden. Die Fachkraft berät den pflegenden Familienangehörigen und gibt auch praktische Tips und Hinweise. Für den zeitlichen Ablauf gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Pflegestufe I und II soll die Beratung einmal im Kalenderhalbjahr erfolgen und in der Pflegestufe III einmal pro Quartal.

In Härtefällen, die das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigen, beträgt die Sachleistung maximal 1918 Euro. Rahmenbedingungen und Höhe von Pflegegeld und Sachleistungen sind im Sozialgesetzbuch SGB XI §36 und §37 geregelt.


Um optimal abgesichert zu sein, sollten Sie sich nicht nur auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen. Ein Platz im Pflegeheim ist oftmals so teuer, dass die staatlichen Mittel nur einen Bruchteil abdecken. Den Differenzbetrag müssen Sie oder Ihre Angehörigen zahlen. Eine private Zusatzversicherung kann diese Kosten übernehmen und Sie entlasten.


Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 16.09.11)   Datenschutzhinweis



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