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Pflegegeld ... Sachleistung reduziert die Geldleistung!

Ein Anspruch auf Pflegegeld entsteht, wenn ein Pflegebedürftiger in häuslicher Umgebung von seinen Angehörigen oder anderen Personen, die der Bedürftige selbst bestimmen kann, gepflegt wird. Die Höhe des Betrages kann der Liste im unteren Bereich dieser Seite entnommen werden. Das Geld erhält der Pflegebedürftige, der nach seinem Ermessen das Geld an den Pflegenden als Anerkennung seiner Leistung weitergeben kann. Dieses Pflegegeld wird bis zum Jahr 2012 in Stufen erhöht.

Pflegesachleistungen werden mit Pflegediensten abgerechnet, die einen Vertrag mit der Versorgungskasse haben. Die zur Verfügung stehende Summen werden im Rechner als "Mögliche Sachleistung" ausgewiesen. Wählen Sie den Zeitraum und betätigen Sie die entsprechende Berechnungstaste für die Pflegestufe!

Wenn Sie häusliche Pflege durch Angehörige und die Inanspruchnahme von professioneller (kostenpflichtiger) Hilfe kombinieren, reduziert sich das Pflegegeld prozentual. Beispiel 2008: Sie nutzen bei Pflegestufe II eine Dienstleistung, die mit 392 Euro in Rechnung gestellt wird. Das sind 40% von der möglichen maximalen Sachleistung (980 Euro). Die mögliche Geldleistung von 420 Euro wird um 40% gekürzt und Sie erhalten nur 252 Euro Pflegegeld!

Pflegegeldrechner
 
Zeitraum ab:  2008    2010    2012
 
Abgerechnete Sachleistung   Euro
 
Berechnung für die Pflegestufen 
 
Mögliche Sachleistung   Euro
Mögliche Geldleistung   Euro
Pflegegeld   Euro
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Auch wenn die Pflege selbst organisiert ist, muss turnusmäßig einen Fachkraft zur Beurteilung hinzugezogen werden. Die Fachkraft berät den pflegenden Familienangehörigen und gibt auch praktische Tips und Hinweise. Für den zeitlichen Ablauf gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Pflegestufe I und II soll die Beratung einmal im Kalenderhalbjahr erfolgen und in der Pflegestufe III einmal pro Quartal.

Tabellarische Übersicht

Zeitraum ab 2008ab 2010ab 2012
Pflegestufe  IIIIII IIIIII IIIIII
 Sachleistungen   420 Euro  980 Euro  1470 Euro   440 Euro  1040 Euro  1510 Euro   450 Euro  1100 Euro  1550 Euro 
Pflegegeld   215 Euro  420 Euro  675 Euro   225 Euro  430 Euro  685 Euro   235 Euro  685 Euro  700 Euro 

In Härtefällen, die das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigen, beträgt die Sachleistung maximal 1918 Euro. Rahmenbedingungen und Höhe von Pflegegeld und Sachleistungen sind im Sozialgesetzbuch SGB XI §36 und §37 geregelt. Näheres auf meiner Seite mit externen Finanzlinks.


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