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Krankengeld oder Verletztengeld ... wie hoch ist die Regelleistung?

Sie haben für die Berechnung die Auswahl zwischen den beiden Leistungsarten Krankengeld oder Verletztengeld! Tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!

Rechner für Regelleistungen

Leistungsart: Krankengeld   Verletztengeld
 
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 Nettoeinkommen  Euro   
 
 
 
Euro (netto)  

Krankengeld:
Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Entgeltfortzahlung eingestellt wird (meistens nach 6 Wochen), bekommen Sie Krankengeld.
Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Es beträgt 70% des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90% des Nettoeinkommens. Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.

Verletztengeld:
Verletztengeld bekommen Sie wenn Sie durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden sind. Es ist faktisch das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften). Es errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Die Anspruchshöhe bestimmt sich aber nach § 47 SGB VII. So beträgt das Verletztengeld 80% des Regelentgelts und ist auf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Der Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletzengeld (vor Auszahlung) abgezogen!


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