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Die Nutzung eines Firmenwagens auch für private Zwecke wird üblicherweise mit einem Pauschalansatz nach der 1%-Regelung nach § 8 Abs. 2 EStG verrechnet. Für jeden Monat wird 1% des Brutto-Listenpreises einschließlich aller Extras angesetzt und die Entfernung von der Wohnung zur Firma mit 0,03% des Listenpreises pro Kilometer bewertet. Die Berechnungsbasis ist immer der Listenpreis des Neuwagens und nicht der geringere Preis eines günstigeren Jahreswagens! Der Vorteil der privaten Nutzung des Autos wird wie ein Bestandteil des Gehalts angesehen und entsprechend steuerlich behandelt. Wenn Sie unterhalb der jeweiligen Bemessungsgrenzen liegen sind neben der Steuerkomponente auch noch anteilige Sozialabgaben fällig,
Wählen Sie die zutreffende Berechnungsmethode "1%-Pauschale" oder "Fahrtenbuch" und tragen Sie Ihre Daten in die Felder ein. Die nicht relevanten Eingabefelder werden automatisch ausgeblendet.
Der Gehaltsrechner kann mit dem errechneten geldwerten Vorteil und dem Normalbrutto das dann reduzierte Nettoeinkommen ermitteln. Wenn Sie die Nettodifferenz und den finanziellen Vorteil (durch die Fahrzeugnutzung) gegenüber stellen, können Sie die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Beispiel: Ein Gehalt von 4000 Euro ergibt in der Steuerklasse III ein Monatnetto von 2618,51 Euro. Mit einem geldwerten Vorteil von 580 Euro ergibt sich ein Monatsnetto von 2372,42 Euro. D.h. der Vorteil von 580 Euro kostet Sie 246,09 Euro! Wenn Sie das Fahrzeug intensiver geschäftlich nutzen und dieses steuerlich berücksichtigt werden soll, muss als Alternative zur "Ein-Prozent-Regelung" ein Fahrtenbuch geführt werden. Damit kann der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung nachgewiesen werden. Auch die Kosten für Abschreibungen, Treibstoff und Werkstatt werden entsprechend dem Anteil privater Fahrten zu dienstlichen Fahrten aufgeteilt. Bei einer angenommen Abschreibung von 8000 Euro pro Jahr und 3500 Euro Unterhaltskosten ergibt sich bei einer 20%-igen privaten Nutzung ein zu versteuernder Betrag von nur 192 Euro monatlich. |
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