Bürgergeld und negative Einkommensteuer ... die Zukunftslösung?


Eine negative Einkommensteuer ist eine Einkommensteuer, bei der die einkommensstärkeren Haushalte Abgaben entrichten müssen, während die einkommensschwächeren Haushalte Transferzahlungen erhalten.

Beispielsweise könnte sich die Steuerschuld nach folgender Jahresformel berechnen:

Steuerschuld = (Einkommen / 3 - 5000) Euro.

Bei einem Einkommen von 90.000 Euro/Jahr wären 25.000 Euro/Jahr Steuern zu entrichten, bei einem Einkommen von 15.000 Euro/Jahr läge die Steuerschuld bei 0 Euro/Jahr und bei einem Einkommen von 6.000 Euro/Jahr bekäme der Haushalt Transferzahlungen in Höhe von 3000 Euro/Jahr vom Staat.

Gegenüber dem Stand von 2011 wäre in diesem Beispiel bei dem Einkommen von 90000 Euro/Jahr eine Entlastung im Jahr von 1300 Euro/Jahr gegeben, bei dem von 15000 Euro/Jahr eine von 600 Euro/Jahr. Nimmt man den Hartz4-Satz eines Alleinstehenden von 374 Euro/Monat als Grundlage, so kommt dieser ohne Mietzuschüsse oder sonstige Einmalleistungen bereits auf 4488 Euro/Jahr .

Geschichte

Die Idee der negativen Einkommensteuer wurde in den 1940er Jahren von Juliet Rhys-Williams geäußert. In den 1960er Jahren wurde die Idee von Milton Friedman erneut in die Diskussion gebracht.

In Deutschland verfolgt die FDP ein Modell einer negativen Einkommensteuer. Bürger mit höherem Einkommen zahlen demnach Steuern; wer wenig oder nichts verdient, bekommt das sogenannte Bürgergeld als "negative Einkommensteuer" ausbezahlt.

Bürgergeld und lineares Steuermodell

Eine abstrakte Formel ohne Zahlenwerte würde so aussehen:


Steuerschuld = Einkommen x Steuersatz - Bürgergeld


Wenn man das Thema Bürgergeld anschneidet, kommt schnell der Einwand, wer soll das bezahlen. Es wird dabei vergessen, dass das sogenannte Bürgergeld bereits in vielen Varianten besteht. Es gibt ein Kindergeld, einen Kinderfreibetrag, einen erheblichen Zuschuss des Bundes in die Rentenkassen, die Leistungen zur Grundsicherung und vieles mehr. Eine Subvention liegt auch vor, wenn Kapitalertrag geringer besteuert wird (25%) als das Einkommen aus Lohnarbeit.

Nachfolgen eine kleine Teilauflistung der staatlichen Fördermittel im Jahr 2010.

  • Leistungen an die Rentenversicherung: 80.800.000.000 Euro
  • Zuschuss Kindererziehungszeiten, Knappschaft etc.: 25.600.000.000 Euro
  • Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: 38.300.000.000 Euro
  • Kosten für Arbeitsförderung, Bundesagentur für Arbeit: 20.700.000.000 Euro
  • Kindergeld: 540.000.000 Euro
  • Elterngeld: 4.480.000.000 Euro
Diese Zahlungen sind nur ein Ausschnitt. Eine Auflistung der Subventionen in der Landwirtschaft und bei Industrieprojekten würden Seiten füllen.

Grundsätzliches zur Umsetzung.

Alle Subventionen werden gestrichen. Bürgergeld erhalten nur deutsche Staatsbürger. Ein Ansatz wäre 600 Euro für Erwachsene und 300 Euro für Kinder.

Eine Familie mit Kind ohne Einkommen hätte 1500 Euro zur Lebensführung. Nach Hartz4 wären es heute bei 500 Euro Mietkosten auch 1371 Euro. Es könnten 1800 Euro hinzuverdient werden, ohne dass Steuern anfallen! Ein Rentnerehepaar ohne eigene Vorsorge hätte 1200 Euro.

Bei einer linearen Besteuerung gibt es keinen Spitzensteuersatz mehr. Wenn ein Steuersatz von 33% angesetzt wird, haben Großverdiener einen erheblichen Vorteil gegenüber dem bisherigen System. Damit der Staat auch von den Einkünften dieser Großverdiener partizipiert, könnte die Mehrwertsteuer auf 30% angehoben werden. Großverdiener geben auch großes Geld aus! Ausnahmen bilden Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs mit einer reduzierten Mehrwertsteuer von 10%.

Nach der Einführung des Bürgergelds kann der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung von 19,6% entfallen. Da der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt ist, hat auch dieser eine Entlastung ... Arbeit wird billiger!
Der Bürger ist zur privaten Vorsorge angehalten, wenn das Bürgergeld im Alter für seine Lebensführung nicht ausreichend ist. Die Mittel sind vorhanden, denn er spart die 9,8% Rentenversicherungsbeitrag!

Letztlich ist auch zu überlegen, ob der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag entfällt und die Krankengrundversorgung mit Steuermitteln finanziert wird. Wer eine bessere Versorgung will, muß privat vorsorgen. Diese Zusatzversicherung gibt es heute bereits.

Die Rahmendaten eines Bürgergeldes sollten von unabhängigen Fachleuten ermittelt werden. 600 Euro für einen Erwachsenen und 300 Euro für ein Kind sind nur fiktive Größen, die sich am Kindergeld und Hartz4-Satz orientieren.

Die Besteuerung von Arbeit sollte verringert werden und die Verbrauchssteuern, vor allen für Luxusgüter, erheblich angehoben werden. Auch Kapitalertrag muß mit dem gleichen Steuersatz wie Lohnarbeit besteuert werden.


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