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Private Altersvorsorge ... welche Möglichkeiten gibt es?Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist ein Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten und regelt die Altersvorsorge grundsätzlich neu. Bisher war nur der Ertragsanteil der Rente zu versteuern (27% bei Rentenbeginn mit 65 Jahren). Ab 2005 müssen 50% der Rente versteuert werden. Dieser Prozentsatz wird bis zum Jahr 2040 auf 100% gesteigert. Parallel dazu werden die Aufwendungen für die Vorsorge entsprechend von der Steuer befreit. Mein Gehaltsrechner zeigt Ihnen, das der Lohnsteuerbetrag eben wegen dieser Vorsorgeanrechnung jährlich kontinuierlich sinkt, obwohl der Steuersatz unverändert ist! Dieser Zugewinn ist kein Geschenk des Finanzministers, sondern sollte für eine Altersvorsorge mit angelegt werden! Ziel ist ein Systemwechsel von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung aller Altersvorsorgeformen, also der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge. Wenn Sie vor dem Jahr 2040 in Rente gehen, wird ein Freibetrag ermittelt, der für die gesamte Zeit des Rentenbezugs festgeschrieben wird. Siehe meine Ausführungen zur Rentenbesteuerung.
Die Riester-Rente ist besonders für Geringverdiener und Eltern interessant. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Dieses sind z.B. Banksparpläne, klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne sowie Pensionskassen, Pensionsfonds und eventuell auch Direktversicherungen. Diese Förderung erfolgt durch Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Ab 2008 müssen 4% (mindestens 60 Euro) des Einkommens in diese Vorsorgeform eingezahlt werden um den maximalen Zuschuss zu bekommen. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und 36000 Euro Jahreseinkommen sind es 1440 Euro. Der staatliche Zuschuss beträgt 308 Euro für die Eltern und 370 Euro für die beiden Kinder. Der Anlagebetrag von 1440 Euro wird als mit 678 Euro gefördert! Daraus errechnet sich eine reale monatliche Belastung von nur 63,50 Euro für den Versicherten. Achtung: Bei Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn kann nur der Ehepartner, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen übernehmen. Die Kinder oder andere nahe Verwandte jedoch nicht! Von dem Altersvorsorgevermögen können ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden wenn das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, muss die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile nach EuGH-Urteil vom 10.09.2009 nicht mehr zurückzahlen.!
Die Rüruprente ist in erster Linie für Selbständige eine Alternative. Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 sind davon 60% steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2% auf 100% (im Jahr 2011 also 72%). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro).
Vor- und Nachteile
Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren. Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag wird allerdings um den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Ein Arbeitnehmer mit 40000 Euro Jahreseinkommen kann folglich nur maximal 12040 Euro für diese Altersvorsorge verwenden. Rentenleistungen aus einer Rürup-Rente sind wie eine gesetzliche Rente bis 2040 nur bedingt steuerpflichtig. Den steuerbaren Anteil bis 2040 können Sie mit meiner Seite zur Rentenbesteuerung ermitteln.
Je nachdem, wer die Beiträge bezahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen. Die heutzutage am häufigsten anzutreffende Finanzierung ist die Entgeltumwandlung. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) bis zu 4% des Betrags der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt (keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben), ist diese Variante scheinbar sehr vorteilhaft. Häufig investiert der Arbeitgeber seinen ersparten Sozialabgabenanteil zusätzlich in die Altersversorgung des Arbeitnehmers. Aber lohnt es sich wirklich? 1000 Euro Jahreseinkommen ergeben eine monatliche Bruttorente von 0,90 Euro! Wenn z.B. ein 35-jähriger verheirateter Arbeitnehmer mit 3000 Euro Monatseinkommen die maximale Gehaltsabtretung von (2640 Euro jährlich / 220 Euro monatlich) vereinbart, spart er die anteiligen 9,95% des Rentenversicherungsbeitrags, also monatlich 21,89 Euro. Die fehlende Einzahlung für die 2640 Euro in die Rentenkasse ergibt aber einen Rentenverlust von 0,90 Euro* 2640 Euro/1000 Euro = 2,38 Euro pro Monat. Nach 30 Jahren summiert sich dieser Verlust statisch bereits auf 71 Euro. Eine monatliche Ersparnis von 21,89 Euro beim Rentenversicherungsbeitrag im Erwerbszeitraum hat also einen monatlichen Verlust von 71 Euro Rente im Alter zur Folge!! Warum sollte man so etwas machen, oder anders gefragt, warum wird dieses Modell empfohlen? Der Gehaltsverzicht von monatlich 220 Euro) in der Steuerklasse III ergibt einen Nettoverlust von 120 Euro, siehe Gehaltsrechner. Eine normale Kapitalanlage der 120 Euro mit z.B. 3% über 30 Jahre (dann ist der Beispielarbeitnehmer 65) ergibt mit Berücksichtigung der Abgeltungssteuer eine Nettoansparsumme von ca. 68.000 Euro. Aus diesem Kapital können über 15 Jahre monatlich 468 Euro zur Lebensverbesserung abgezogen werden, siehe Entnahmeplan und der Rentenverlust von 71 Euro entsteht nicht!
Ein bekannter Direktversicher schreibt auf seine Webseite: "Ein 31-jähriger Mann kann sich zum Beispiel mit 40 Euro monatlichem Beitrag eine lebenslang garantierte Rente ab dem 65. Lebensjahr von monatlich 100 Euro aufbauen. Die bei Rentenbeginn zusätzlich auszuzahlenden (nicht garantierten) Überschussanteile erhöhen die Rentenleistung weiterhin."
Diese Rente muss versteuert werden und es fallen auch Kranken-und Pflegeversicherung im vollen Umfang (17,45%) an! Auch wenn die Gesamtrente unterhalb des Steuerfreibetrags liegt, bleiben nur noch 83 Euro netto.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge können mitgenommen werden wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Auch bleibt das investierte Geld bei Bezug von Arbeitslosengeld II unangetastet. Wie beim Riestervertrag ist es möglich eine Auszahlung in Höhe von 30 Prozent bei Renteneintritt zu erhalten. Der Rest wird als Rente ausgezahlt.
Alle Angaben auf dieser Seite sind meine persönliche Einschätzung und ohne Gewähr! Bedenken Sie, das Altersvorsorge ein großes Geschäft ist, an dem viele verdienen ... also ... nicht jede Beratung ist selbstlos! |
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