weitere Rechner |
Erbschaftssteuer ... informieren Sie sich rechtzeitig!Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist eine Ländersteuer mit der man sich befassen sollte, auch wenn das Thema unangenehm ist. Einige Grundkenntnisse sollten vorhanden sein, denn es gibt gesetzliche Regelungen zur Höhe von Freibeträgen und Steuersätzen. Die anfallende Steuer ist abhängig von der Geldmenge und dem Verwandschaftsverhältnis des Nutznießers. Wie hoch sind die jeweiligen Freibeträgen und wieviel Erbschaftssteuer fällt im Einzelfall an? Für eine Ermittlung der Schenkungssteuer mit diesem Rechner müssen Sie den Haken bei den Versorgungsfreibeträgen entfernen. Eine Schenkung kann unter Nutzung der normalen Freibeträge, aber ohne Versorgungsfreibetrag, alle 10 Jahre erfolgen. Tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Mit der Taste "CE" werden alle Werte gelöscht!
- Anzeigen beachten und weitere Informationen finden! -
Ein Problem dieser Besteuerung war bisher die unterschiedliche Bewertung von Vermögensarten. So wurde Grundvermögen nicht zu Marktwerten bewertet, sondern es wurden sogenannte Bedarfswerte herangezogen, die im Durchschnitt nur 60% des tatsächlichen Verkehrswertes betrugen. Dadurch wurden Erben von Immobilien im Vergleich mit Geldvermögen besser gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen Abziehbare Nachlassverbindlichkeiten:
Am 5.Dezember 2008 hat der Bundesrat die Reform der Erbschaftssteuer gebilligt. Sie ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Der Freibetrag für Ehepartner ist auf 500.000 Euro erhöht worden. Der Freibetrag für Kinder steigt auf 400.000 Euro und der für Enkel auf 200.000 Euro. Geschwister, Neffen, Nichten und Freunde werden dann höher belastet. Immobilienvermögen wird nicht mehr mit einem prozentualen Anteil bewertet, sondern mit dem Marktwert. Ab dem 1. Januar 2010 wurde das Erbschaftssteuerrecht noch einmal reformiert. Erben der Steuerklasse II, das sind Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner, werden besser gestellt durch einen günstigeren Steuersatz. Geschwister zahlten 2009 bei z.B. 300000 Euro zu versteuerndem Erbe 30% Erbschaftssteuer. Ab 2010 sind es nur noch 20%.
|
Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing.Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 30.04.2011) Datenschutzhinweis
Beliebte Rechner: Abgeltungssteuer, Alg 2 / Hartz IV, Autofinanzierung, Einkommensteuer, Elterngeldrechner, Entnahmeplan, Erbschaftssteuer, Firmenwagenrechner, Gehaltsrechner, Gewerbesteuer, Hypothekenrechner, Hypothekenvergleich, Immobilienrechner, Krankenversicherung, Kreditrechner, Leasingrechner, Mietrechner, Pensionsrechner, Rentenbesteuerung, Rentenlücke, Rentenrechner, Rentenschätzer, Riesterrechner, Tagesgeldrechner, Witwenrente, Zinsrechner