Entnahmeplan ... Zusatzrente aus Kapitalanlage berechnen


Sie wollen nach dem Berufsleben eine mögliche Versorgungslücke schließen? Sie haben eine Abfindung erhalten und wollen Ihren Lebensstandard absichern. Dieser Entnahmeplan ist für alle gedacht, die aus vorhandenem Anlagekapital regelmäßige monatliche Zahlungen wünschen.
Die Berechnung der Entnahme erfolgt hier mit Kapitalverzehr! Eine sogenannten ewige Rente erhalten Sie, wenn logischerweise der Entnahmebetrag die monatlichen Zinsgewinne nicht überschreitet.

Beim Steuersatz ist ein Vorgabewert von 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Soli, also 25,375% eingetragen. Der Steuerfreibetrag für Einzelpersonen beträgt 801 Euro, bei gemeinsam Veranlagten verdoppelt sich dieser Betrag. Diese Werte können Sie auch verändern oder die Berechnung ohne Abgeltungssteuer durchführen ... was allerdings nicht realistisch ist!

Wie lange können Sie eine vorgegebene Zusatzrente aus einem zur Verfügung stehenden Kapitalbetrag erhalten oder welche Summe erhalten Sie monatlich über eine definierten Zeitraum? Wählen Sie die Berechnungsmethode (Entnahmedauer oder Entnahmebetrag) und tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein. Betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!

Entnahmeplan-Rechner
 
Entnahmedauer berechnen   Entnahmebetrag berechnen
 
Anlagekapital   Euro
Verzinsung   %
Wartezeit bis zur Entnahme [Ansparphase]   Jahre
 
Steuerfreibetrag   Euro
Steuersatz   %
 
  
 
Ohne Abgeltungssteuer  
 
Kapital nach Wartezeit   Euro
         

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Wenn Sie das Anlagekapital nicht sofort zur Entnahme nutzen, dann geben Sie unter "Wartezeit bis zur Entnahme" statt 0 Jahre die entsprechende Zeit an. Das Kapital verzinst sich über diesen Zeitraum und Ihre Rentenaufstockung ab dem Nutzungszeitpunkt ist dann logischerweise höher!

Einnahmen aus Kapitalvermögen (jährliche Zinsgewinne) müssen versteuert werden. Die sogenannte Kapitalertragssteuer wurde ab 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28% für Zinsgewinne über dem Freibetrag. Diese Änderung wirkt sich bei Großverdienern mit entsprechend hohem Steuersatz positiv aus, weil hier nicht mehr der individuelle Steuersatz wirkt, sondern der begrenzte Abgeltungssteuersatz.

Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt bekommen Sie auf meiner Informationsseite zur Abgeltungssteuer.


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