n-heydorn

Elterngeld ... was können Sie erwarten?

Das Elterngeld wird ab dem 1. Januar 2007 gezahlt. Es wird bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes ausbezahlt und um zwei so genannte "Partnermonate" verlängert, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Für Nicht-Erwerbstätige wird ein Mindestelterngeld von 300 Euro gezahlt. Das Elterngeld ist sozialabgaben- und steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Mit der Taste "CE" werden alle Werte gelöscht! Die Ergebnisse sind auf ganze Eurobeträge gerundet!

Elterngeld-Rechner

Wieviele Kinder erwarten Sie? 
   Sie haben Kinder unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren? 
Monatsnettoeinkommen der letzten 12 Monate: ¹   Euro   
 
    
 
Grundbetrag   Euro
Zuschlag Geschwister   Euro
Zuschlag Mehrlingsgeburt   Euro
Ausgezahltes Elterngeld   Euro

Ihre Riester-Zulage erhöht sich ab 2008 um weitere: Hier informieren!
Geld sparen mit eine privaten Krankenversicherung. (M)ein Schnelltest, Sie brauchen nur Sekunden!

¹  Zeitraum vor Beginn der Mutterschutzfrist

Wenn Sie nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Begrenzung auf 30 Stunden monatlich) wird das erzielte Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Das maßgebliche Erwerbseinkommen (Monatsdurchschnitt) vor der Geburt des Kindes ist dabei auf den Betrag von maximal 2700 Euro begrenzt!

Grundvoraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben!
  • Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen!
  • Sie müssen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben!
  • Ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt darf 30 Stunden (Monatsdurchschnitt) nicht überschreiten!


Beispiel 1: Bei einem Nettoeinkommen von 2000 Euro vor der Geburt bekommen Sie im Standardfall 1289 Euro Elterngeld. Verdienen Sie nach der Geburt 500 Euro monatlich hinzu, so müssen Sie diesen Betrag von der Berechnungsgrundlage abziehen. Mit den dann maßgeblichen 1500 Euro haben Sie einen Anspruch von 954 Euro! Von den 500 Euro Hinzuverdienst bleiben real 165 Euro!

Beispiel 2: Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro vor der Geburt bekommen Sie den Maximalbetrag von 1800 Euro. Verdienen Sie nach der Geburt 500 Euro monatlich hinzu, so müssen Sie diesen Betrag von der Berechnungsgrundlage (max 2700 Euro) abziehen. Mit den dann maßgeblichen 2200 Euro haben Sie einen Anspruch von 1423 Euro! Von den 500 Euro Hinzuverdienst bleiben real 123 Euro!


Sie haben noch Fragen oder suchen weitere Rechner? Besuchen Sie das Inhaltsverzeichnis meines Rechnerportals!

Onlinerechner für private Finanzen © Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 29.09.2009)   Datenschutzhinweis