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Sie haben Ihren Hartz IV-Antrag mühsam ausgefüllt und eingereicht! Der Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist so abstrakt wie dieser Satz. Um Ihren Bescheid zu kontrollieren, löschen Sie die Beispieldaten und tragen Sie Ihre Daten in die linke Spalte des Rechners ein.
Anrechnungsfrei ist ein Auto bis zum Zeitwert von 7500 Euro und eine selbst bewohnte Immobilie bis zu einer vorgegebenen Größe.
Riesterverträge sind "Hartz-IV-sicher". Wenn Sie noch keinen Vertrag zur Altersvorsorge haben, informieren Sie sich mit dem Riesterrechner über staatlichen Zulagen. Bei Arbeitslosigkeit können Sie die Beiträge reduzieren oder Beitragsfreistellung verlangen. Erhaltene Förderleistungen gehen bei einem ruhenden Vertrag nicht verloren.
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind unabhängig von früheren Einkommen! Ab dem 1.Juli 2009 gilt ein Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende von 359 Euro in allen Bundesländern. Volljährige Partner erhalten jeweils 90 Prozent des Regelsatzes, also 323 Euro. Mit der Umsetzung des Konjunkurpakets II werden die Altersgruppen neu definiert.
Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bekommen 60 Prozent des Regelsatzes, also 215 Euro. Kinder ab Beginn des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres erhalten 70 Prozent des Regelsatzes, also 251 Euro.
Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zum vollendenten 17. Lebensjahr erhalten 80 Prozent des Regelsatzes, das sind 287 Euro (siehe §28 SGB II, Sozialgeld).
Unter 25-jährige, die im Haushalt der Eltern leben erhalten einen Regelsatz von 80 Prozent. Dies gilt auch für diejenigen, die ohne Zustimmung ausgezogen sind.
Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 gibt es zusätzlich ein zwölfmonatiges Elterngeld von 300 Euro, das nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.
Angemessene Kosten für Unterkunft (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) und Heizung werden von der Kommune übernommen.Sind die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten, werden von den Heizkosten pauschal ca. 6,50 Euro abgezogen.
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