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Arbeitslosengeld II ... wieviel Geld steht Ihnen zu?

Sie haben Ihren Hartz IV-Antrag mühsam ausgefüllt und eingereicht! Der Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist so abstrakt wie dieser Satz. Um Ihren Bescheid zu kontrollieren, löschen Sie die Beispieldaten und tragen Sie Ihre Daten in die linke Spalte des Rechners ein.
Die Bedarfe werden bei jedem Eintrag automatisch aktualisiert. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes betätigen Sie die Taste "berechnen".

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitslosengeld II

Angaben zur BedarfsgemeinschaftErmittelter Bedarf
 
     Regelleistung Antragsteller(in)   Euro   
   Mehrbedarf bei Alleinerziehenden   Euro   
Bedarfsgemeinschaft mit Partner:     Regelleistung Partner   Euro 
Schwangerschaft ab 13. Woche:     Mehrbedarf   Euro 
Besondere Ernährung (z.B. Diät):     Mehrbedarf maximal   Euro 
 
1.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
2.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
3.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
4.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
 
Kaltmiete inkl. Nebenkosten   Euro         Unterkunft   Euro 
  Warmwasser Heizkosten   Euro  monatlicher Bedarf   Euro 
 
Bruttoeinkommen   Euro  Grundfreibetrag  ¹   Euro 
Nettoeinkommen   Euro  Freibetrag nach §30 SGB II ²   Euro 
Kindergeld, Unterhalt   Euro     angerechnete Einkünfte   Euro 
 
 
 
 Voraussichtliche Leistung   Euro monatlich, ohne Übergangszahlungen ³


Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist pauschal ein Grundfreibetrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Hat ein ALG-II-Empfänger höhere Kosten als 100 Euro, kann er diese nur geltend machen, wenn das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro im Monat beträgt und er den Nachweis für die Ausgaben erbringt.

¹ In der Standardkonfiguration wird automatisch mit dem Pauschbetrag von 100 Euro gerechnet. Wenn das Nettoerwerbseinkommen über 400 Euro liegt, können Sie das Häkchen am Grundfreibetrag entfernen und die tatsächlichen Aufwendungen eintragen.
Der Grundfreibetrag besteht im Wesentlichen aus der Versicherungspauschale von 30 Euro, der Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro, den Kosten für Riesterrente und KFZ-Haftpflichtversicherung sowie einer Entfernungspauschale von 0,20 Euro je Entfernungskilometer. Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden!

² Der Freibetrag wird unter der Voraussetzung berechnet, daß nur Antragsteller(in) oder Partner(in) der Bedarfsgemeinschaft erwerbstätig ist. Bei mehreren Einkommensbeziehern kann der Freibetrag höher ausfallen. Dieser Fall ist hier nicht berücksichtigt!

³ Wer vorher Arbeitslosengeld I bezogen hat, erhält für zwei Jahre einen Zuschlag. Dieser beträgt zwei Drittel der Differnz vom ALG1 + Wohngeld zu ALG2 und ist begrenzt auf 160 Euro für Alleinstehende und 360 Euro bei Paaren + je Kind 60 Euro. Nach einem Jahr wird dieser Zuschlag halbiert. Diese Übergangszahlung wird von dem Rechner nicht erfaßt, ist aber leicht "zu Fuß" zu ermitteln.

PKV und ALG II Bezug: Wenn Sie privat krankenversichert sind und Arbeitslosengeld 2 beziehen haben Sie ein Problem. Auch wenn Sie nur den Basistarif der Versicherer (560 Euro) in Anspruch nehmen und die Prämie wegen Arbeitslosigkeit halbiert wird, bekommen Sie nur einen ARGE-Zuschuss in Höhe von ca. 130 Euro. Es bleibt also eine Lücke von 280 Euro - 130 Euro. Den Differenzbetrag von 150 Euro müssen Sie zahlen!


Schonvermögen:

Ein Anspruch auf Hartz IV besteht nur, wenn der Anspruchsberechtigte seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Ein Sparvermögen zur Altersvorsorge von 750 Euro pro Lebensjahr ist frei, wenn es erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht. Ein allgemeiner Freibetrag für Erspartes von 150 Euro pro Lebensjahr ist nach oben begrenzt, beträgt aber mindestens 3100 Euro. Für Rücklagen sind 750 Euro pro Person anzusetzen.
Zur Berechnung Ihres Schonvermögens auf der Basis der im Rechner erfaßten Daten ist noch die Alterseingabe erforderlich.

Schonvermögen

  Alter des Antragstellers:   Jahre
 
   Sparvermögen des Antragstellers zur Altersvorsorge  Euro
Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft für Erspartes  Euro
Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft für Rücklagen  Euro

Anrechnungsfrei ist ein Auto bis zum Zeitwert von 7500 Euro und eine selbst bewohnte Immobilie bis zu einer vorgegebenen Größe.


Riesterrente und Arbeitslosigkeit:

Riesterverträge sind "Hartz-IV-sicher". Wenn Sie noch keinen Vertrag zur Altersvorsorge haben, informieren Sie sich mit dem Riesterrechner über staatlichen Zulagen. Bei Arbeitslosigkeit können Sie die Beiträge reduzieren oder Beitragsfreistellung verlangen. Erhaltene Förderleistungen gehen bei einem ruhenden Vertrag nicht verloren.


Hilfreiche interne Links:

  • Kurzarbeitergeld Was bekommen Sie vom Staat für den Ausgleich?
  • Mindestlohn Normalität in fast allen europäischen Ländern, warum nicht in Deutschland?
  • Kombilohn Lohn kombiniert mit Transferleistungen des Staates, ein interessantes Modell.


Externe Links zum Thema Arbeitslosengeld / Hartz 4:

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind unabhängig von früheren Einkommen!

Ab dem 1.Juli 2009 gilt ein Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende von 359 Euro in allen Bundesländern. Volljährige Partner erhalten jeweils 90 Prozent des Regelsatzes, also 323 Euro. Mit der Umsetzung des Konjunkurpakets II werden die Altersgruppen neu definiert.

Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bekommen 60 Prozent des Regelsatzes, also 215 Euro. Kinder ab Beginn des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres erhalten 70 Prozent des Regelsatzes, also 251 Euro. Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zum vollendenten 17. Lebensjahr erhalten 80 Prozent des Regelsatzes, das sind 287 Euro (siehe §28 SGB II, Sozialgeld). Unter 25-jährige, die im Haushalt der Eltern leben erhalten einen Regelsatz von 80 Prozent. Dies gilt auch für diejenigen, die ohne Zustimmung ausgezogen sind.
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren bekommen zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes oder 12 Prozent für jedes Kind. Insgesamt sind max. 60 Prozent des Regelsatzes zusätzlich möglich. (siehe §21 SGB II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)

Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 gibt es zusätzlich ein zwölfmonatiges Elterngeld von 300 Euro, das nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Angemessene Kosten für Unterkunft (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) und Heizung werden von der Kommune übernommen.Sind die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten, werden von den Heizkosten pauschal ca. 6,50 Euro abgezogen.
Für die Kostenübernahme muß der Wohnraum angemessen sein! In der Regel gelten 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, 60 Quadratmeter bzw. zwei Zimmer für zwei Personen, 75 Quadratmeter bzw. drei Zimmer für drei Personen und 85 bis 90 Quadratmeter beziehungsweise vier Zimmer für vier Personen als angemessen. Eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus sind bis 130 Quadratmeter auf jeden Fall angemessen. Neben der Wohnfläche werden darüber hinaus das örtliche Mietniveau und die Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes berücksichtigt.


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