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Abschreibungsrechner ... Betriebsausgaben mit AfA mindern.
Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen bezeichnet. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und - unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten - als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt.
Dieser Rechner ermittelt den jährlichen Abschreibungsbetrag aus den Anschaffungskosten und einem vorgegebenen Nutzungstzeitraum. Die verschiedenen Abschreibungsformen werden zum Vergleich gegenübergestellt! Die Ergebnisse sind gerundet!
Bei der üblichen linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben. Geometrisch-degressive Abschreibung Die Absetzung für Abnutzung wird in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Der Abschreibungswert beträgt ab 2009 das 2,5-fache der linearen AfA, begrtenzt auf maximal 25%. Der Rechner begrenzt automatisch auf diesen Wert! In den darauffolgenden Jahren wird der jeweilige Prozentsatz von dem am Schluss des Wirtschaftsjahres noch vorhandenen Restbuchwert abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag wird bei dieser Methode folglich immer kleiner und das Wirtschaftsgut wäre am Ende der geplanten Nutzungsdauer nicht vollständig abgeschrieben. Aus diesem Grund kann man von der geometrisch-degressiven AfA zur linearen AfA wechseln, wobei der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt wird (§ 7 Abs. 3 EStG). Arithmetisch-degressive Abschreibung Die Arithmetisch-degressive Abschreibung ist eine handelsrechtlich zulässige Methode, bei der sich der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Betrag (Degressionsbetrag) verringert. Der Degressionsbetrag ist der Quotient aus Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsjahre (etwa bei drei Nutzungsjahren: 1+2+3=6). Damit ist das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.
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Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 22.08.2011) Datenschutzhinweis
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