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Mit der Unternehmensteuerreform wurde die Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Sie wird auf Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und Kapitalforderungen, Dividenden und Kursgewinnen erhoben. Der Abgeltungsteuersatz beträgt einheitlich 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28%. Diese Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, d.h. die Geldinstitute führen diese Steuer als Zinsabschlag direkt an das Finanzamt ab.
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